Adenomyose

Diagnose der Adenomyose

Die eindeutige Diagnose der Adenomiosis uteri stellt häufig eine Herausforderung dar, da die teilweise knotenartigen Veränderungen der Adenomyose im Ultraschall oft nur schwer von Myomen abgrenzbar sind. Eine Unterscheidung dieser beiden Krankheiten ist aber für eine wirksame Therapie sehr wichtig. Idealerweise sollten nicht-invasive Verfahren zur Diagnostik eingesetzt werden wie die Magnetresonanztomographie (MRT). Unser Zentrum hat in den letzten Jahren über 12.000 MRT-Untersuchungen (Stand Mitte 2015) ausschließlich mit der Diagnose Uterus myomatosus oder Adenomyosis uteri ausgewertet und hat somit weltweit mit am meisten Erfahrung bei der Diagnostik dieser Erkrankungen.

Ob die Adenomyose mit MRgFUS therapierbar ist, hängt ab von der Durchblutungsstärke und dem Ausmaß der Adenomoyse sowie von der Lage der Gebärmutter. Die passende Behandlungsart muss immer individuell zwischen Frauenarzt/-ärztin, Radiologen und Patientin festgelegt werden. Dabei spielt auch die Familienplanung der Frau eine entscheidende Rolle.

Die technische Durchführbarkeit der MRgFUS-Behandlung kann man nur mit einer in Behandlungsposition (Bauchlage) durchgeführten MRT-Untersuchung feststellen. Dazu können Sie gerne einen Termin in unserem Zentrum vereinbaren. Wenn Sie weit entfernt wohnen, ist es auch möglich, die MRT-Untersuchung am Wohnort durchführen zu lassen und uns die CD mit den MRT-Bildern per Post zu schicken (mit ausgefülltem Anamnesebogen). Anschließend beurteilen unsere FUS-Spezialisten, ob eine MRgFUS-Behandlung in Ihrem Fall möglich wäre.

Ein Merkblatt für die MRT-Untersuchung zur Vorlage beim heimatnahen Radiologen finden Sie hier. Wir raten trotzdem, die Voruntersuchung in unserem Zentrum durchführen zu lassen. Bei einem Termin in unserem FUS-Center ist immer ein behandelnder Arzt anwesend. Er bespricht mit Ihnen Ihre MRT-Bilder und kann Ihre Fragen hinsichtlich des weiteren Vorgehens ausführlich beantworten.



Wer kann grundsätzlich nicht mit MRgFUS behandelt werden:

  • Patientinnen mit Metallimplantaten (auch kleinere Metallclips) im Bauchbereich
  • Trägerinnen eines Herzschrittmachers
  • Patientinnen mit bekannter Kontrastmittelunverträglichkeit beim MRT. Dazu zählt NICHT das im CT oder bei anderen Untersuchungsmethoden mit Röntgenstrahlen verwendete jodhaltige Kontrastmittel!
  • Schwangere Patientinnen
  • Patientinnen, deren Gewicht die maximal zugelassene Belastung des Gerätes (110 kg) überschreitet