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Leistungen der Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen 
Da MRgFUS eine neue Technologie ist, sehen viele gesetzliche Krankenkassen diese Behandlungsmethode noch nicht als Standard-Kassenleistung vor. Es sind jedoch bereits Anträge bei den verantwortlichen Gremien gestellt worden mit dem Ziel, diese Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit aufzunehmen, damit die Kosten von diesen übernommen werden. In der Zwischenzeit sollten Patientinnen jedoch versuchen, die Behandlung als Einzelfall bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen (Wir unterstützen Sie dabei). Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf, oder melden Sie sich als Selbstzahler für die Therapie an.   
NEU !!! Als erste gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Techniker Krankenkasse und die AOK Bayern die Kosten der Therapie im Rahmen ihrer bestehenden Tarife ihrer Versicherten:

  www.tk-online.de

   www.aok.de/bayern
  
Private Krankenversicherungen 
Private Krankenkassen zahlen für die MRgFUS-Therapie üblicherweise nach vorheriger Absprache und Kostenvoranschlag einen Zuschuss.  
   
Folgende private Krankenkassen übernehmen die Kosten der Therapie im Rahmen ihrer bestehenden Tarife ihrer Versicherten:

   www.debeka.de/
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